Führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen im Überblick

Klasse AMicon_fk_a2

Umfang der Lenkberechtigung
  • Motorfahrräder
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Die Klasse AM kann in 3 verschiedenen Varianten erworben werden:

  • Klasse AM Code 79.01 (nur einspurige Motorfahrräder, Mopeds)
  • Klasse AM Code 79.02 (nur mehrspurige Fahrzeuge, Quads, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
  • Klasse AM ohne Code (einspurige und mehrspurige Fahrzeuge, Motorfahrräder, Mopeds, Quads, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge)
Mindestalter

15 Jahre mit schriftlicher Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
Ohne Einverständniserklärung 16 Jahre.
Im Ausland gilt die Klasse AM erst ab dem 16. Geburtstag.

Ausbildungsbeginn frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters (15 bzw. 16 Jahre)
Ein Arztgutachten ist nach Vollendung des 20. Lebensjahres erforderlich

Ausbildung

Theorie:

  • 6 Lektionen

Praxis für Klasse AM Code 79.01

  • 6 Lektionen am Übungsplatz mit einspurigem Motorfahrrad
  • 2 Lektionen im Straßenverkehr mit einspurigem Motorfahrrad

Praxis für Klasse AM Code 79.02

  • 6 Lektionen am Übungsplatz mit vierrädrigem Leichtkraftfahrzeug oder Quad
  • 2 Lektionen im Straßenverkehr mit vierrädrigem Leichtkraftfahrzeug oder Quad

Praxis für Klasse AM ohne Code

  • 6 Lektionen am Übungsplatz mit einspurigem Motorfahrrad zusätzlich
  • 6 Lektionen am Übungsplatz mit vierrädrigem Leichtkraftfahrzeug oder Quad
  • 2 Lektionen im Straßenverkehr mit einspurigem Motorfahrrad

Ist die Ausbildung abgeschlossen die theoretische Prüfung positiv und die Fahrzeugbeherrschung ausreichend, wird von der Fahrschule ein vorläufiger Führerschein ausgestellt.

Alkoholbestimmung bis zum 20. Geburtstag

Fahrzeuge der Klasse AM (mit oder ohne Code) dürfen bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres nur in Betrieb genommen werden, wenn der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1 Promille oder der Atemluftalkoholgehalt nicht mehr al 0,05 mg/l beträgt.

Klasse A2icon_fk_a2

Umfang der Lenkberechtigung
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
  • Motorrad darf ungedrosselt max. 70 kW Motorleistung haben.

Die Klasse A2 umfasst auch die Klasse AM und die Klasse A1

Die Lenkberechtigung der Klasse A2 umfasst auch leichte Einachsanhänger, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten.

Mindestalter: 18 Jahre

Die praktische Prüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden

Ausbildungsbeginn frühestens mit 17 Jahren und 6 Monaten
Ausbildungsbeginn frühestens mit 16 Jahren wenn die Ausbildung für A2 und B L17 kombiniert werden

Ausbildung

Theorie:

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Vorhandensein der Klasse B oder F)
  • 6 Lektionen Klasse A

Praxis: mind. 14 Lektionen

Mehrphasenausbildung

Ist nur beim ersten Erwerb der Klasse A1, A2 oder A zu absolvieren

  • Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining) im Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule (frühestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining) im Zeitraum von 4 bis 14 Monate nach der praktischen Prüfung
Probezeit

Mindestens 3 Jahre, ausgenommen sie wurde durch die Klasse B absolviert.

Upgrade von A1 auf A2

Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse!

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für Klasse A1 absolviert

Wahlmöglichkeit

  • Entweder wird auf einem Motorrad der Klasse A2 eine Praxisprüfung absolviert oder
  • 7 Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A2 (keine praktische Prüfung)

Klasse A1icon_fk_a2

Umfang der Lenkberechtigung
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Eigengewicht von nicht mehr als 0,1 kW/kg
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW

Die Klasse A1 umfasst auch die Klasse AM

Die Lenkberechtigung der Klasse A1 umfasst auch leichte Einachsanhänger, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten.

Mindestalter: 16 Jahre

Die praktische Prüfung darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden

Ausbildungsbeginn frühestens mit 15 Jahren und 6 Monaten

Ausbildung

Theorie: 20 Lektionen Grundwissen und 6 Lektionen Klasse A
Praxis: mind. 14 Lektionen

Mehrphasenausbildung

Ist nur beim ersten Erwerb der Klasse A1, A2 oder A zu absolvieren

  • Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining) im Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule (frühestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining) im Zeitraum von 4 bis 14 Monate nach der praktischen Prüfung
Probezeit

Mindestens 3 Jahre

Upgrade von A1 auf A2

Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse!

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A1
  • Mehrphasenausbildung für Klasse A1 absolviert

Wahlmöglichkeit

  • Entweder wird auf einem Motorrad der Klasse A2 eine Praxisprüfung absolviert oder
  • 7 Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A2

Klasse AFührerscheinklasse A

Umfang der Lenkberechtigung
  • Motorräder mit oder ohne Beiwagen
  • Dreirädrige Kraftfahreuge

Die Klasse A umfasst auch die Klasse AM, A1 und die Klasse A2

Die Lenkberechtigung der Klasse A umfasst auch leichte Einachsanhänger, die nicht breiter als das Zugfahrzeug sind. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeuges muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten.

Mindestalter

24 Jahre ohne Vorbesitz der Klasse A2
Mindestalter wenn A2 vorhanden: 2 Jahre nach erfolgreicher praktischer Prüfung der Klasse A2

Die praktische Prüfung darf frühestens am 24. Geburtstag absolviert werden (ausgenommen Vorbesitz von Klasse A2)

Ausbildungsbeginn frühestens mit 23 Jahren und 6 Monaten ohne Vorbesitz der Klasse A2
Ausbildungsbeginn wenn A2 vorhanden: frühestens 1 Jahr und 6 Monate nach erfolgreicher praktischer Prüfung der Klasse A2

Ausbildung

Theorie:

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Vorhandensein der Klasse B oder F)
  • 6 Lektionen Klasse A

Praxis:

  • mind. 14 Lektionen
  • mind. 16 Lektionen bei Personen, die bei Antragstellung den 39. Geburtstag bereits vollendet haben
Mehrphasenausbildung

Ist nur beim ersten Erwerb der Klasse A1, A2 oder A zu absolvieren

  • Fahrsicherheitstraining (Verkehrspsychologisches Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining) im Zeitraum von 2 bis 12 Monaten nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule (frühestens 2 Monate nach dem Fahrsicherheitstraining) im Zeitraum von 4 bis 14 Monate nach der praktischen Prüfung
Probezeit

Mindestens 3 Jahre, ausgenommen sie wurde durch die Klasse B absolviert.

Upgrade von A2 auf A

Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse!

  • Mindestens 2 Jahre Besitz der Klasse A2
  • Mehrphasenausbildung für Klasse A2 absolviert

Wahlmöglichkeit

  • Entweder wird auf einem Motorrad der Klasse A eine Praxisprüfung absolviert oder
  • 7 Fahrlektionen auf einem Motorrad der Klasse A (keine praktische Prüfung erforderlich)
Upgrade von A1 auf A

Keine Wahlmöglichkeit

  • Praktische Prüfung auf einem Motorrad der Klasse A
  • Mindestalter 24 Jahre

Klasse BFührerscheinklasse B

Umfang der Lenkberechtigung
  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat
  • Krafträder der Klasse A1 sofern der Code 111 im Führerschein eingetragen ist

Die Klasse B umfasst auch die Klasse AM

Mindestalter

18 Jahre
Die praktische Prüfung darf frühestens am 18. Geburtstag absolviert werden
Ausbildungsbeginn frühestens mit 17 Jahren und 6 Monaten

Ausbildung

Theorie:

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Vorhandensein der Klasse A1 oder F)
  • 12 Lektionen Klasse B

Praxis:

  • mind. 18 Lektionen
Mehrphasenausbildung
  • 1. Perfektionsfahrt in der Fahrschule im Zeitraum von 2 bis 4 Monaten nach der praktischen Prüfung
  • Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach der praktischen Prüfung
  • 2. Perfektionsfahrt in der Fahrschule (frühestens 3 Monate nach der 1. Perfektionsfahrt) im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach der praktischen Prüfung
Probezeit

Mindestens 3 Jahre, ausgenommen sie wurde durch die Klasse A1 absolviert.

Klasse B-L17Führerscheinklasse B

Vorgezogene Lenkberechtigung der Klasse B

Umfang der Lenkberechtigung
  • Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge, sofern der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat
  • Krafträder der Klasse A1 sofern der Code 111 im Führerschein eingetragen ist

Die Klasse B umfasst auch die Klasse AM

Mindestalter

17 Jahre
Die praktische Prüfung darf frühestens am 17. Geburtstag absolviert werden
Ausbildungsbeginn frühestens mit 15 Jahren und 6 Monaten
Die theoretische Prüfung darf nach Beendigung des Theoriekurses absolviert werden, also frühestens mit 15 Jahren, 6 Monaten und 14 Tagen.

ACHTUNG! Bestandene Prüfungsteile gelten maximal 18 Monate.

Ausbildung

Theorie:

  • 20 Lektionen Grundwissen (entfällt bei Vorhandensein der Klasse A1 oder F)
  • 12 Lektionen Klasse B

Praxis:

  • mind. 12 Lektionen mit Fahrlehrer und Fahrschul-PKW
  • 1 Lektion theoretische Einweisung mit den Begleitern (nach Beendigung des Theoriekurses)
  • mind. 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter (Aufzeichnungspflicht im Fahrtenprotokoll)
  • 1. Begleitende Schulung im Beisein eines Begleiters mit eigenem Fahrzeug
  • mind. 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter (Aufzeichnungspflicht im Fahrtenprotokoll)
  • 2. Begleitende Schulung im Beisein eines Begleiters mit eigenem Fahrzeug
  • mind. 1000 km Ausbildungsfahrt mit Begleiter (Aufzeichnungspflicht im Fahrtenprotokoll)
  • Nach 3000 km Perfektionsschulung mit Fahrschul-PKW (Fahrtenprotokoll vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Fahrlehrer überreichen)
Antrag zur Durchführung von Ausbildungsfahrten (L17-Bescheid)

Antragsformular (wird von Fahrschule überreicht) ausgefüllt und unterschrieben in der Fahrschule abgeben

Begleitperson
  • Maximal 2 Begleitpersonen mit einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber
  • Seit mind. 7 Jahren im Besitz der Lenkberechtigung Klasse B
  • In den letzten 3 Jahren keine schweren Verkehrsdelikte
Ausbildungsfahrten
  • Tafeln L17 müssen während Ausbildungsfahrten vorne und hinten am Fahrzeug angebracht sein (dürfen bei anderen Fahrten angebracht bleiben)
  • Ausbildungsfahrt-Bescheid muss mitgeführt werden
  • Fahrschüler (Bewerber) muss einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen
  • Begleiter muss einen Führerschein mitführen
  • Fahrtenprotokoll ist auszufüllen und muss mitgeführt werden
  • 0,1 Promille-Grenze (Alkoholgehalt) für Schüler und Begleiter beachten
  • Ausbildungsfahrten sind im Ausland nicht erlaubt
Mehrphasenausbildung
  • Fahrsicherheitstraining und ein verkehrspsychologisches Gruppengespräch im Zeitraum von 3 bis 9 Monaten nach der praktischen Prüfung
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten nach der praktischen Prüfung
Probezeit

Mindestens 3 Jahre und mindestens bis zum 21. Geburtstag

Klasse CFührerscheinklasse C

Lenkerberechtigung
  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge der Klasse D1 oder D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C vor dem 1. November 1997 erteilt wurde oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist frühestens ein ½ Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich

Kurse

Dem zeitlichen Spielraum entsprechend kann zwischen einem 2-Wochenkurs, einem Abendkurs und einem Intensivkurs gewählt werden. Mehr darüber erfährst Du in unserem Terminkalender.
Wir arbeiten flexibel, um Dir den nächstmöglichen praktischen und theoretischen Prüfungstermin anbieten zu können. Durch unsere Prüfungsvorbereitung sagen wir Dein Ergebnis mit hoher Genauigkeit voraus und bereiten Dich bestmöglich darauf vor!

Ausbildung

Das Grundpaket beinhaltet:

  • den gesamten Theoriekurs
  • Prüfungsvorbereitung
  • den theoretischen Prüfungsantritt + 1x praktischer Prüfungsantritt
  • Fahrstunden inklusive der Nachtfahrt
  • Übungssoftware(?)
  • Vorbereitung auf die technischen Fragen des Prüfers
  • gratis Benützung unseres Übungsplatzes mit dem Privatfahrzeug(?)

Unterklasse C1icon_fk_c1

Lenkerberechtigung
  • Kraftwagen, bei denen die höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg beträgt und die nicht unter die Klasse D1 oder D fallen
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist frühestens ein ½ Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich

Kurse

Dem zeitlichen Spielraum entsprechend kann zwischen einem 2-Wochenkurs, einem Abendkurs und einem Intensivkurs gewählt werden. Mehr darüber erfährst Du in unserem Terminkalender.
Wir arbeiten flexibel, um Dir den nächstmöglichen praktischen und theoretischen Prüfungstermin anbieten zu können. Durch unsere Prüfungsvorbereitung sagen wir Dein Ergebnis mit hoher Genauigkeit voraus und bereiten Dich bestmöglich darauf vor!

Ausbildung

Das Grundpaket beinhaltet:

  • den gesamten Theoriekurs
  • Prüfungsvorbereitung
  • den theoretischen Prüfungsantritt + 1x praktischer Prüfungsantritt
  • Fahrstunden inklusive der Nachtfahrt
  • Übungssoftware(?)
  • Vorbereitung auf die technischen Fragen des Prüfers
  • gratis Benützung unseres Übungsplatzes mit dem Privatfahrzeug(?)

Klasse DFührerscheinklasse D

Lenkerberechtigung
  • Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen
  • Sonderkraftfahrzeuge
  • Ziehen eines leichten Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg) unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr möglich

Klasse B+EFührerscheinklasse B+E

Lenkerberechtigung
  • Falls es bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg hat
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist frühestens ein ½ Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich

Klasse C+EFührerscheinklasse C+E

Lenkerberechtigung
  • Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse C und einen Anhänger oder Sattelanhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist frühestens ein ½ Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich

Klasse C1+Eicon_fk_c1e

Lenkerberechtigung
  • Ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • Ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger oder Sattelanhänger mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die höchste zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist frühestens ein ½ Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich

Klasse D+EFührerscheinklasse D+E

Lenkerberechtigung
  • Falls bei der Genehmigung der Fahrzeuge nichts anderes festgelegt worden ist, ein Zugfahrzeug der Klasse D und einen Anhänger, der eine höchste zulässige Gesamtmasse von mehr als 750 kg hat
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist erst ab dem vollendeten 21. Lebensjahr möglich

Klasse Ficon_fk_f

Lenkerberechtigung
  • Zugmaschinen und Motorkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Transportkarren mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h
  • Einachszugmaschinen, die mit einem anderen Fahrzeug oder Gerät so verbunden sind, dass sie mit diesem ein einziges Kraftfahrzeug bilden, das nach seiner Eigenmasse und seiner Bauartgeschwindigkeit einer Zugmaschine mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h entspricht und
    Sonderkraftfahrzeuge
Grundvoraussetzungen

Der Kursbeginn ist frühestens ein ½ Jahr vor dem 18. Geburtstag möglich

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